
Rechtliche Fragen
sind bei jeder Unternehmensnachfolge zu klären. Sie können beispielsweise die Themen "Bestandsschutz bestehender Verträge" (wie Lieferanten- oder Arbeitsverträge) oder "Gesellschafterverträge" betreffen. Für einen reibungslosen Übergang sind eine objektive Bestandsaufnahme solcher Verträge und die genaue Prüfung ihrer Auswirkungen eminent wichtig.
Auch im Rahmen der Unternehmensübertragung selbst werden natürlich Verträge geschlossen. Ob Absichtserklärung, Kauf-, Schenkungs- oder Erbvertrag – diese Vereinbarungen sollten unbedingt mit juristischer bzw. notarieller Hilfe individuell gestaltet werden.
Steuern
müssen auf jeden Fall entrichtet werden – in unterschiedlicher Art und Höhe, je nach Art der Unternehmensübertragung. Erbschaft- oder Schenkungsteuer, Ertragssteuer sowie Grunderwerbsteuer stehen also immer auf der Rechnung. Diese können für den Unternehmer und dessen Nachfolger eine erhebliche Belastung darstellen. Nur wer gut informiert ist, kann steuerliche Abgaben richtig einordnen und gut mit ihnen umgehen.